Die Aufgaben, die im Zusammenhang mit einem Mietshaus zu bedenken sind, sind vielschichtig und anspruchsvoll. In Absprache mit Ihnen, unabhängig in welchen Bereichen Sie eine Entlastung bzw. Übernahme von Aufgaben durch uns wünschen, können wir kompetent und zuverlässig sicherstellen, dass Ihre Werte bestmöglich betreut werden. Auf Wunsch erhalten Sie von uns einen kompletten Rund-um-Service. Dieser beinhaltet:
Bei der Verwaltung nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) handelt es sich lediglich um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die eigentliche Eigentumswohnung muss im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung separat verwaltet werden: